KUNDENERSTINFORMATION
Allgemeine Informationen
Erstinformationen nach FinVermV (Finanzanlagenvermittlungsverordnung)
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach:
ODER
Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit S. 3 GewO und
Die Beratung erfolgt unabhängig.
Registrierungsnummer, Name und Anschrift der zuständigen Behörde:
Überprüfbarkeit der Eintragung:
Sie können dies durch Nachfrage unter Angabe des Firmennamens oder der Registrierungsnummer im Finanzanlagenvermittlerregister überprüfen unter www.vermittlerregister.info.
Informationen über Vergütungen und Zuwendungen
Ergänzende Angaben zur Vergütung
https://divacms.bca.de/uploads/Investmentfondsgesellschaften_e1e94efd9b.pdf
Erstinformationen nach VersVermV (Versicherungsvermittlungsverordnung)
Überprüfbarkeit der Eintragung
Sie können dies durch Nachfrage unter Angabe des Firmennamens oder der Registrierungsnummer im Versicherungsvermittlerregister überprüfen unter www.vermittlerregister.info.
Gemeinsame Registrierstelle
Beratung
Unsere Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.
Schlichtungsstelle
Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 VersVermV sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als:
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche vermittelt werden.
Beteiligung an Versicherungsunternehmen
Es wird keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens gehalten. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
Ergänzung Kundenerstinformation
Informationen über Interessenkonflikte
Interessenkonflikte lassen sich bei Unternehmen, die für ihre Kunden Dienstleistungen in Bezug auf Finanzinstrumente erbringen, nicht immer ausschließen. Hiermit informieren wir Sie nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten.
Mögliche Interessenkonflikte
Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Unternehmen, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:
Zuwendungen (nicht bei Honorar-Finanzanlagenberater)
Unser Unternehmen bietet seine Dienstleistung auf Provisionsbasis an, d.h. wir erhalten für unsere Dienstleistung vom Anbieter des jeweiligen Finanzinstruments, von der Verwahrstelle oder von dem Maklerpool, dem wir angeschlossen sind, eine vertraglich vereinbarte Provision. Bei dieser Provision kann es sich um eine Abschluss- und / oder um eine Vertriebsfolgeprovision handeln. Darüber hinaus erhalten wir zum Teil auch sonstige Provisionen und / oder geldwerte Leistungen.
Verfahren und Maßnahmen zum Management dieser Interessenkonflikte
Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen unsere Dienstleistung beeinträchtigen, verpflichten wir uns, jederzeit durch sorgfältiges, redliches, rechtmäßiges und professionelles Handeln die Beachtung der Kundeninteressen in den Vordergrund zu stellen. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem die folgenden Maßnahmen:
Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation
Wir sind verpflichtet, alle Inhalte im Falle von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (Fax, Email) mit Ihnen aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Beratung oder Vermittlung von Finanzanlagen beziehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gespräch von Ihnen oder von uns veranlasst wurde. Die Aufzeichnung hat insbesondere die Teile zu umfassen, in denen die angebotene Anlageberatung oder Anlagevermittlung, die Risiken, die Ertragschancen oder die Ausgestaltung von bestimmten Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen erörtert werden. Die Aufzeichnungspflicht gilt auch, wenn das Telefongespräch oder die elektronische Kommunikation nicht zum Abschluss eines solchen Geschäftes führt. Im Übrigen haben Sie ein Recht auf Herausgabe der erfolgten Aufzeichnung.
Sie haben das Recht, der Aufzeichnung jederzeit zu widersprechen. Sofern Sie dies tun, dürfen wir für Sie jedoch keine telefonische oder mittels elektronischer Kommunikation veranlasste Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringen. Die Kommunikation beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die Kommunikationswege, zu denen Sie Ihre Zustimmung erteilt haben. Eine Kommunikation mit uns im persönlichen Gespräch sowie auf dem Postweg ist immer möglich.
Informationen über Anlageberatung und Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG)
Die Anlageberatung und die Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund einer Genehmigung nach § 34f oder § 34h GewO. Unser Unternehmen ist Gewerbetreibender nach:
Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstruments findet grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Als Vermittler haben wir jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Vorschriften der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Hiernach wird eine anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen sowie des gewünschten Anlagezwecks des Kunden geschuldet. Wir sind ferner dazu angehalten, im Rahmen der Anlageberatung Ihnen eine entsprechende Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Ihnen und uns geschlossen werden.
Erläuterung zum Status
Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist in erster Linie verpflichtet, die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist demzufolge nicht an einen Versicherer gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten der verschiedenen Versicherer am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen, welche er dem Kunden benennt.
Versicherungsvertreter (Mehrfachagent)
Der Versicherungsvertreter ist Handelsvertreter und damit Interessenvertreter der von ihm vertretenen Versicherer. Er ist in erster Linie verpflichtet, die Interessen der von ihm vertretenen Versicherer gegenüber dem Kunden zu wahren und steht damit auf der Seite der von ihm vertretenen Versicherer. Der Versicherungsvertreter ist in seiner Entscheidung frei, mit welchen Versicherern er zusammenarbeitet. Er wird diese Versicherer seinen Kunden benennen.
Versicherungsberater
Versicherungsberater ist, wer gewerbsmäßig den Kunden bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.